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Planungssicherheit für ländliche Kitas: SPD sichert Zuschlag für zwei Jahre | SPD Altenburger Land

SPD Altenburger Land (Foto: Ronny Franke)

Planungssicherheit für ländliche Kitas: SPD sichert Zuschlag für zwei Jahre

Politik Familie, Kinder & Jugend
15.06.2026, 11:14 Uhr
Von: Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Kreisverband Altenburger Land
Kleine Kitas im Altenburger Land erhalten Planungssicherheit: Der Fünf‑Prozent‑Zuschlag gilt 2026 und 2027 – 13 Einrichtungen profitieren 2026.

Der Bildungsausschuss des Thüringer Landtags ebnete den Weg für die Novellierung des Kindergartengesetzes: Kleine Kindergärten (bis 50 belegte Plätze) erhalten einen Fünf‑Prozent‑Zuschlag auch 2027. Das Land stellt 2026 und 2027 jeweils fünf Millionen Euro bereit. Die SPD‑Fraktion setzte sich für die Regelung ein, die Trägern verlässliche Planungssicherheit geben soll.

Welche Kitas im Altenburger Land profitieren (2026) Stadt Altenburg

  • Kita „Ehrenberger Dorfspatzen“

Stadt Schmölln

  • Kita „Seepferdchen“
  • Kita „Nemzer Rasselbande“
  • Kita „Zwergenrevier“

Stadt Meuselwitz

  • Kita „August Fröhlich“
  • Kita „Liselotte Hermann“
  • Kita „Sebastian Kneipp“

Gemeinde Nobitz (inkl. Langenleuba‑Niederhain)

  • Kita „Purzelbaum“
  • Kita „Schwalbennest“
  • Kita „Rumpelstilzchen“

Verwaltungsgemeinschaft Pleißenaue

  • Kita „Am Märchenwald“
  • Kita „Geschwister Scholl“
  • Kita „Kleiner Eisvogel“

Statement‑Auszüge

  • Norman Müller (SPD-Kreisvorsitzender): Begrüßt Verlängerung bis 2027 und fordert Kommunen sowie freie Träger auf, das Landesgeld zur Erhaltung und Neuausrichtung der Einrichtungen zu nutzen.
  • Max Bretzmann (Juso Kreisvorsitzender, Mitglied Jugendhilfeausschuss): Betont, dass kurze Wege zur Kita im ländlichen Raum wichtig sind und Schließungen keine Antwort auf sinkende Kinderzahlen sein dürfen; Neustrukturierungen für zukunftsfeste Betreuungsqualität seien gefordert.

Ausblick Die SPD im Altenburger Land will den Dialog über die künftige Struktur der Kita‑Landschaft fortsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund rückläufiger Geburtenzahlen. Der Landtag entscheidet abschließend im Juni‑Plenum über den Gesetzentwurf.

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