Das hoch umstrittene Heizungsgesetz der ehemaligen Ampel-Koalition ist Geschichte. Nach monatelanger Kritik und massiven Einwänden aus der Bevölkerung wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz grundlegend auf Bestreben der CDU neu geordnet. Der Widerstand der Bürger und das hartnäckige Vorgehen der CDU-Landtagsfraktion, die eine viel beachtete Unterschriftensammlung initiiert hatte, hat sich zum Schluss gelohnt.
„Wir haben unser Versprechen gehalten. Damit endet ein Irrweg staatlicher Bevormundung. Der Staat zieht sich aus dem Heizungskeller der Menschen zurück. Die Entscheidung, wie geheizt wird, gehört wieder in die Hände der Eigentümer“, erklärt der Abgeordnete Christoph Zippel. Klimaschutz brauche Akzeptanz und dürfe nicht durch überzogene Vorschriften erzwungen werden. Mit der Neuregelung werde der Weg frei für praktikable, bezahlbare und technologieoffene Lösungen, so der Abgeordnete für das Altenburger Land.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt die komplizierten und realitätsfernen Vorgaben der Ampel. Die starre Verpflichtung, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. Ebenso werden Betriebsverbote für Öl- und Gasheizungen gestrichen. Auch die Verknüpfung mit kommunalen Wärmeplanungen wird aufgehoben. Künftig entscheiden Eigentümer selbst, welche Heizlösung zu ihrem Gebäude passt – ob Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridtechnik, Biomasse oder weiterhin moderne Öl- und Gasheizungen. Maßgeschneiderte Lösungen statt Einheitsvorgaben stehen im Mittelpunkt.
Zippel betont: „Wir sorgen für echte Technologieoffenheit und bauen unnötige Bürokratie konsequent ab. Die Menschen werden nicht länger bevormundet. Zugleich stärken wir die Innovationskraft des Landes und reduzieren neue Abhängigkeiten bei Energieimporten.“ Die Förderung für den Umstieg auf eine Wärmepumpe bleibe bestehen, ihre Finanzierung ist bis mindestens 2029 gesichert.
Die Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion haben von Beginn an vehement dem Heizungsgesetz des ehemaligen Wirtschaftsministers Habeck widersprochen und damals mehr als 20.000 Unterschriften dagegen gesammelt. Zippel: „Eine Energiewende gegen Vernunft und Lebenswirklichkeit der Menschen kann nicht gelingen. Die CDU-geführte Bundesregierung geht jetzt einen wichtigen und überfälligen Schritt zur Befriedung einer aufgeheizten Debatte. Wir beenden einen gesellschaftlichen Großkonflikt. Versorgungssicherheit und stabile Netze bleiben gewährleistet – und die Bürger fühlen sich nicht länger gegängelt.“
Kommentare
1. „Starre 65-Prozent-Pflicht“ – so pauschal nicht richtig
Behauptung: „Die starre Verpflichtung, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt.“
Einordnung:
- Die 65-Prozent-Regel war keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen.
- Nach der Reform des Gebäudeenergiegesetz galt:
- Nur bei Einbau einer neuen Heizung
- Nur in Neubaugebieten sofort
- In Bestandsgebäuden erst nach Vorliegen kommunaler Wärmeplanung
- Mit langen Übergangsfristen
- Mit umfangreichen Ausnahmen (Alter, Härtefälle)
Bestehende funktionierende Gas- oder Ölheizungen durften weiter betrieben und repariert werden.
Ihre Darstellung als „starre Pflicht“ unterschlägt die differenzierten Übergangsregelungen.
2. „Betriebsverbote für Öl- und Gasheizungen“ – irreführend
Behauptung:„Betriebsverbote für Öl- und Gasheizungen werden gestrichen.“
Faktisch:
Es gab kein generelles Betriebsverbot für bestehende Heizungen.
Was galt:
- Neue reine Öl-/Gasheizungen sollten perspektivisch nicht mehr eingebaut werden
- Bestehende Anlagen durften weiterlaufen
- Reparaturen waren erlaubt
- Austauschpflicht nur bei irreparablen Totalschäden – mit Übergangsfristen
Auch das ist ein Instrument, das sich aus dem deutschen Klimaziel nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz ergibt.
Der Begriff „Betriebsverbot“ erzeugt den Eindruck sofortiger Abschaltungen – das war nicht vorgesehen.
3. „Staat zieht sich aus dem Heizungskeller zurück“ – faktisch unmöglich
Selbst mit Gesetzesänderung bleibt:
- Deutschland ist an EU-Vorgaben gebunden (z. B. Europäische Union Klimapaket „Fit for 55“)
- Emissionshandel für Gebäude kommt
- CO₂-Preis steigt weiter
- Klimaneutralität bis 2045 bleibt gesetzlich festgelegt
Der Staat kann sich rechtlich nicht vollständig „zurückziehen“, solange Klimaziele gelten.
4. „Technologieoffenheit“ – war bereits vorgesehen
Im ursprünglichen Gesetz waren zulässig:
- Wärmepumpen
- Fernwärme
- Hybridheizungen
- Biomasse
- Wasserstofflösungen
- Stromdirektheizungen unter Bedingungen
Das Gesetz schrieb kein bestimmtes Heizsystem vor, sondern nur einen Erneuerbaren-Anteil.
„Technologieoffenheit“ war bereits Bestandteil der Reform – nur fossile Reinsysteme sollten perspektivisch ersetzt werden.
5. „Abbau von Bürokratie“ – eher das Gegenteil wahrscheinlich
Ohne 65-Prozent-Regel müsste der Klimaschutz im Gebäudesektor anders erreicht werden:
- strengere CO₂-Bepreisung?
- höhere Energiepreise?
- strengere EU-Auflagen?
- Gebäudestandards über andere Wege?
Wenn Zielvorgaben bleiben, verschiebt sich Regulierung meist – sie verschwindet nicht.
6. „Reduzierung von Energieimporten“ – widersprüchlich
Deutschland importiert:
- Erdgas (historisch stark aus Russland)
- Öl
- zunehmend LNG
Wärmepumpen dagegen nutzen:
- Strom (zunehmend erneuerbar)
- keine laufenden Brennstoffimporte
Eine Lockerung der Umstiegsregeln stärkt kurzfristig fossile Importe – nicht deren Reduktion.
7. „Gesellschaftlicher Großkonflikt beendet“ – politische Wertung
Das ist keine überprüfbare Tatsache, sondern eine politische Einschätzung.
Umfragen zeigten zwar Kritik an der Umsetzung, aber gleichzeitig auch breite Zustimmung zu Klimaschutzmaßnahmen insgesamt.
Ihre Pressemitteilung verwendet stark emotionalisierte Sprache, vereinfacht die Regelungen des GEG, stellt Übergangsregelungen nicht dar, suggeriert sofortige Zwangsaustausche, die es so nicht gab und vermischt politische Bewertung mit Tatsachenbehauptungen
Das ursprüngliche Gesetz war politisch umstritten – aber die Darstellung als umfassende „Bevormundung“ oder als generelles „Betriebsverbot“ ist sachlich nicht korrekt.