Thüringens Finanzministerin Katja Wolf hat heute im Kabinett ihre Änderungspläne zur Berechnung der Grundsteuer vorgestellt. Ziel ist es, Entlastungen für Grundstücksbesitzer zu schaffen und die Zusammenarbeit zwischen Freistaat und Kommunen zu intensivieren. „Diese Reform strahlt den Geist der gemeinsamen Verantwortung aus“, betont Wolf.
Die bisherigen Beschwerden, Klagen und Petitionen zur Grundsteuer haben gezeigt, dass die neu berechnete Grundsteuer für viele Grundstückseigentümer erheblich von den bisherigen Beträgen abweicht. Besonders auffällig ist die Verschiebung der Steuerlast zwischen Wohn- und Nichtwohnimmobilien. Um diese Ungleichheiten zu regulieren, plant der Freistaat, die Länderöffnungsklausel zu nutzen.
„Durch die Anwendung des Bundesmodells ist eine finanzielle Unwucht bei den Grundsteuern entstanden, die vor allem Wohngrundstücke belastet. Unser Ziel ist es, diese Ungleichheit auszugleichen und den Kommunen die Möglichkeit zu geben, dies ebenfalls zu tun“, erklärt Katja Wolf. Die geplanten Änderungen sollen in vielen Fällen die Erhöhungen der Grundsteuer für Wohngrundstücke reduzieren.
Die Reform soll durch ein neues Landesgesetz umgesetzt werden, das spezifische Steuermesszahlen für Wohn- und Nichtwohnimmobilien festlegt. Zudem erhalten die Kommunen die Möglichkeit, differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B festzulegen. Dies ermöglicht es jeder Kommune, auf ihre spezifische Situation zu reagieren.
Wolf betont: „Wichtig ist mir, dass wir diesen Vorschlag im Konsens mit dem Gemeinde- und Städtebund unterbreiten. Die Entscheidung, ob die Kommunen die neuen Regelungen umsetzen, bleibt ihnen überlassen.“
Die geplanten Änderungen bringen jedoch auch einen erheblichen Arbeitsaufwand mit sich. Rund 865.000 neue Messbescheide müssen erstellt und versendet werden, was für den Freistaat einen Mehraufwand von etwa vier Millionen Euro bedeutet. Kommunen, die differenzierte Hebesätze nutzen, müssen ebenfalls neue Grundsteuerbescheide erlassen.
Wolf hebt hervor, dass der Vorschlag das Ergebnis zahlreicher Gespräche mit kommunalen Vertretern ist. „Das ist kein leichter Weg, den wir hier vorschlagen, aber er führt zu mehr Gerechtigkeit. Wir nehmen die Bedürfnisse der Kommunen ernst und suchen nach gemeinsamen Lösungen für Thüringen.“
Die differenzierten Hebesätze könnten, sofern der Landtag die „Reform der Reform“ unterstützt, ab 2026 von den Kommunen eingeführt werden. Die neuen Regelungen für die Steuermesszahlen wären aus technischen Gründen jedoch frühestens ab 2027 möglich.
Wolf schließt mit den Worten: „Mit der Evaluierung und Neuregelung der Grundsteuerreform erfüllen wir auch eine Zusage aus unserem 100-Tage-Programm zu Beginn der Koalition.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte das damalige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelte und somit gegen das Gebot der Gleichbehandlung im Grundgesetz verstieß. Der Bundesgesetzgeber beschloss daraufhin neue Regelungen, die als „Bundesmodell“ bekannt sind und zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Thüringen hatte sich zunächst für die Übernahme des Bundesmodells entschieden. Die Reform ändert nichts an der Dreistufigkeit des Verfahrens, das zum Steuerbescheid der einzelnen Eigentümer führt. Die Faustformel bleibt: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x kommunaler Hebesatz = Grundsteuerhöhe.
Zunächst ermitteln die zuständigen Finanzämter den sogenannten Grundsteuerwert, der von Faktoren wie Lage, Größe und Nutzung abhängt. Dieser Wert wird dann mit der Steuermesszahl multipliziert, die das Land festlegt. Um eine zielgenauere Differenzierung für die Nutzungsarten „Wohnen“ und „Nichtwohnen“ zu erreichen, ist ein Landesgesetz erforderlich.
Die dritte Stufe liegt in der Verantwortung der Kommunen, die ihre Hebesätze an die lokalen Verhältnisse anpassen können. Eine Pflicht zur Differenzierung besteht jedoch nicht.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Medienseite: Thüringer Finanzministerium.
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