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Zur heutigen Kritik der CDU-Fraktion an der Umsetzung des Thüringer Existenzsicherungsprogramms erklärt Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee: | Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (Foto: Ronny Franke)

Zur heutigen Kritik der CDU-Fraktion an der Umsetzung des Thüringer Existenzsicherungsprogramms erklärt Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee:

Politik Arbeit & Wirtschaft
23.01.2023, 15:26 Uhr
Von: THÜRINGER MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, WISSENSCHAFT UND DIGITALE GESELLSCHAFT
„Die CDU-Fraktion muss sich an die eigenen, gesetzlich fixierten Vorgaben für das Wirtschaftsministerium erinnern: Die grundlegenden Kriterien zur Ausgestaltung des Existenzsicherungsprogramms, nämlich die befürchtete Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens, sind nicht vom Wirtschaftsminister, sondern vom Landtag selbst im Gesetz zum Sondervermögen festgelegt worden. 

Nur der Landtag kann diese Kriterien ändern, erst dann und nur dann kann der Minister handeln und der Adressatenkreis erweitert werden. Die CDU sollte also nicht mit dem Finger auf das Ministerium zeigen, sondern erst selbst ihre Hausaufgaben machen. Wenn also die CDU tatsächlich der Auffassung ist, dass das Hilfsprogramm zu enge Vorgaben hat, dann sollte sie sich selbst beim Wort nehmen und die von ihr mit beschlossenen Bedingungen noch einmal auf den Prüfstand stellen. Fest steht jedenfalls: Ohne eine Änderung dieses Gesetzes kann es kein anderes Förderprogramm geben.

Es ist allerdings offensichtlich, dass die aktuelle Situation in keiner Weise mit der Corona-Krise vor zwei Jahren vergleichbar ist. Im Gegenteil: Die Lage ist im Januar 2023 insgesamt positiver, als wir Mitte 2022 noch befürchten mussten. Inzwischen greifen verschiedene Hilfsangebote des Bundes wie die Strom- und Gaspreisbremse. Die Gasspeicher sind gefüllt, die Gaspreise inzwischen wieder deutlich gefallen. Insgesamt ist festzuhalten, dass es beim Land oder bei der Thüringer Aufbaubank – unabhängig von konkreten Förderprogrammen – vergleichsweise wenige Anfragen von Unternehmen gibt, eine Existenzgefährdung abzuwenden. Hierbei handelt es sich um einzelne Härtefälle, für die das Existenzsicherungsprogramm aufgelegt worden ist.

Niemand muss Sorge haben: Dieses Hilfsangebot wird auch in den kommenden Monaten aufrechterhalten. Im Übrigen: Die operative Umsetzung des Existenzsicherungsprogramms ist mit den Kammern als den Vertretern der Thüringer Wirtschaft abgestimmt worden. Weitere Anpassungen werden ebenfalls in engem Schulterschluss mit der Wirtschaft umgesetzt.

Abgesehen davon habe ich angesichts des verhaltenen Mittelabflusses vorgeschlagen, ohne Gesetzesänderung im Sondervermögen eine Neupriorisierung der Hilfsgelder für die Wirtschaft vorzunehmen. Es ist aktuell absehbar, dass die bereitstehenden 120 Millionen Euro nicht vollständig für die zu erwartenden Härtefälle benötigt werden. Stattdessen könnten diese Mittel genutzt werden, um die Förderung des energetischen Umbaus in den Unternehmen deutlich zu verstärken. Weil die Umsetzung solcher Maßnahmen erfahrungsgemäß mehrere Monate dauert, sollten wir jetzt bereits vorausschauend handeln. Das Ministerium steht bereit, sein Drei-Säulen-Programm vom September 2022 umzusetzen: Zuschüsse und Kredite für jetzt belastete Unternehmen, aber auch Förderung der energetischen Transformation der KMU.“

 

Hintergrund: 

In dem vom Thüringer Landtag beschlossenen „Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes“ vom 19. Oktober 2022 heißt es in §2, Satz 2: „Zur Bewältigung der Energiekrise können aus den Mitteln des Sondervermögens insbesondere Zahlungen geleistet werden für: … 2. Maßnahmen und Liquiditätshilfen für private Unternehmen aus allen Bereichen, denen aufgrund der Energiekrise und damit verbundener gestiegener Betriebskosten eine wirtschaftliche Existenzgefährdung durch Zahlungsunfähigkeit oder überschuldung droht.“

Aktuell gibt es 46 Interessenbekundungen (Anfragen) für eine Unterstützung aus dem „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ im Förderportal der Thüringer Aufbaubank, davon sind 9 (im Umfang von 1,3 Millionen Euro) im Antragsstatus, aber derzeit noch unvollständig. Im erweiterten Thüringer Konsolidierungsfonds gab es bislang 5 Anträge, von denen bislang 3 im Umfang von 2 Millionen Euro bewilligt wurden.

 

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