Bundesrat macht Weg frei für Krankenhausreform-Anpassung - ABG-Net.de
Anzeige
Klinikum 5
Bundesrat macht Weg frei für Krankenhausreform-Anpassung | AOK die Gesundheitskasse, Altenburg

AOK die Gesundheitskasse, Altenburg (Foto: Ronny Franke)

Bundesrat macht Weg frei für Krankenhausreform-Anpassung

Gesundheit Pressemitteilungen
27.03.2026, 15:02 Uhr
Von: AOK PLUS − Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
AOK-PLUS-Vorstand Knupfer: „Planungssicherheit und klare Finanzierungsregeln sind jetzt entscheidend“

Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ist ein zentraler Baustein der Krankenhausreform beschlossen. Die AOK PLUS begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. Nach einer langen Phase der politischen Abstimmung schafft das Gesetz nun die notwendige Klarheit für Krankenhäuser und weitere Akteure im Gesundheitswesen.

Ziel des Gesetzes ist es, offene Fragen bei der Umsetzung der Krankenhausreform zu klären – insbesondere bei der Finanzierung und den Rahmenbedingungen für die Transformation der Krankenhauslandschaft. Damit wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um die Reform jetzt konsequent in die Praxis zu bringen. 

„Die Entscheidung des Bundesrates bringt die dringend benötigte Planungssicherheit. Jetzt geht es darum, die Reform umzusetzen und die Krankenhausversorgung zukunftsfest aufzustellen“, sagt Dr. Stefan Knupfer, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS.

Beitragsgelder gezielt für Versorgung einsetzen 
Ein entscheidender Fortschritt ist aus Sicht der AOK PLUS die klare Trennung der Finanzierungsverantwortung. Die Mittel für den Transformationsfonds sollen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität kommen – nicht aus Beitragsgeldern der Versicherten. „Strukturveränderungen im Krankenhaussektor sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist richtig, dass sie aus Steuermitteln finanziert werden und nicht allein zulasten der Beitragszahler gehen“, so Knupfer. 

Damit wird ein zentraler Grundsatz gestärkt: Beitragsgelder der gesetzlichen Krankenversicherung sind für die Versorgung der Patientinnen und Patienten einzusetzen – nicht für staatliche Strukturaufgaben.

Versorgung sichern, Qualität stärken 
Mit Blick auf die Hinweise der Länder betont die AOK PLUS die Notwendigkeit einer ausgewogenen Umsetzung. Anpassungen müssen möglich bleiben – gleichzeitig brauchen die Krankenhäuser verlässliche Rahmenbedingungen. „Die Hinweise der Länder, insbesondere zur Versorgung im ländlichen Raum, sind nachvollziehbar. Gleichzeitig gilt: Krankenhäuser brauchen jetzt klare und stabile Rahmenbedingungen, um die Transformation aktiv gestalten zu können“, so Knupfer. 

Gerade für Sachsen und Thüringen schafft die Entscheidung eine wichtige Grundlage für die anstehenden Krankenhausplanungen. Die stärkere Ausrichtung auf eine sektorenübergreifende Versorgung eröffnet neue Möglichkeiten – insbesondere in ländlichen Regionen. AOK-PLUS-Vorstand Knupfer: „Die Reform bietet die Chance, Versorgung neu zu denken – über Sektorengrenzen hinweg. Diese Chancen müssen jetzt genutzt werden. Klar bleibt: Qualität muss der Maßstab jeder Weiterentwicklung sein.“

Reformprozess muss konsequent weitergehen 
Mit dem Krankenhausanpassungsgesetz ist die Gesundheitsreform jedoch nicht abgeschlossen. Weitere zentrale Reformvorhaben – insbesondere in der Notfallversorgung und der sektorübergreifenden Steuerung – stehen noch aus. „Entscheidend wird sein, dass die begonnenen Reformen nun konsequent weitergeführt werden, um die Gesundheitsversorgung langfristig stabil und zukunftssicher aufzustellen“, so Knupfer.

Kommentare

CAPTCHA CAPTCHA
ALTENBURGER LAND AKTUELL +++ Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Zurück in die Vergangenheit? +++ B93 in Treben ab 7. April voll gesperrt +++ „STIER“ unterwegs: Landkreis digitalisiert Kreisstraßen +++ Altenburger Parkinson‑Tag: Klinik für Neurologie informiert am 15. April 2026 +++ studioLEONARDO im Lindenau‑Museum: Holzwerkstatt jetzt für Gruppen buchbar +++