Anmeldetermine für Schulanfänger - Information für das Schuljahr 2027/2028 - ABG-Net.de
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Anmeldetermine für Schulanfänger - Information für das Schuljahr 2027/2028 | Grundschulen der Stadt Altenburg

Grundschulen der Stadt Altenburg (Foto: Collage: ABG-Net.de)

Anmeldetermine für Schulanfänger - Information für das Schuljahr 2027/2028

Familie, Kinder & Jugend Pressemitteilungen
17.04.2026, 14:28 Uhr
Von: Stadtverwaltung Altenburg
Kinder, die am 1.8.2027 sechs Jahre alt sind, müssen im Schuljahr 2027/28 angemeldet werden; Anmeldezeitraum 2.–10. Mai 2026. Freie Schulwahl innerhalb Altenburgs.

Für alle Kinder, die am 1. August 2027 sechs Jahre alt sind, besteht ab dem Schuljahr 2027/2028 Schulpflicht. Diese Kinder sind zwischen dem 2. Mai 2026 und dem 10. Mai 2026 in einer Grundschule zum Schulbesuch anzumelden.

In der Stadt Altenburg sind keine Schulbezirke festgelegt. Wenn Eltern mit ihrem Kind ihren Hauptwohnsitz in Altenburg haben, können sie innerhalb der Stadt frei wählen, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden.

Kinder, die am 30. Juni 2027 mindestens fünf Jahre alt sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig zum Schulbesuch angemeldet und in die Schule aufgenommen werden.

Zur Anmeldung sind die Personalausweise der Sorgeberechtigten (beziehungsweise die Pässe und eine Meldebescheinigung) sowie die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen.

Bei Alleinerziehenden ist eine Negativbescheinigung beziehungsweise Sorgerechtsbescheinigung vorzulegen.

Zu beachten ist, dass bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht eine Vollmacht zur Schulanmeldung benötigt wird.

Die Eltern sind verpflichtet, die Schulleitung bei der Anmeldung über eine offensichtliche oder vermutete Behinderung ihres Kindes zu informieren. Die schulärztliche Untersuchung erfolgt beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Gesundheit

(Lindenaustraße 31) in Altenburg. Für Kinder, die einen Kindergarten besuchen, werden die Termine über den jeweiligen Kindergarten bekannt gegeben. Für alle anderen Kinder sind telefonische Anmeldungen unter den Rufnummern (03447) 586 863 oder 586 866 möglich.  

Ablauf der Anmeldung / Anmeldetermine:

Staatliche Grundschule „Platanen-Schule“

Platanenstr. 5a, 04600 Altenburg
Telefon: 03447-311138
Email: gs-platanenstrasse@schule-altenburg.de
Internet: www.platane.schule-altenburg.de

Dienstag, den 05.05.2026 – nach telefonischer Vereinbarung
Mittwoch, den 06.05.2026 – nach telefonischer Vereinbarung
Freitag, den 08.05.2026 von 14 bis 18 Uhr
(im Rahmen des Tags der offenen Tür)
 

Staatliche Grundschule „Karolinum-Schule“

Hospitalplatz 8, 04600 Altenburg
Telefon: 03447-316810
Email: sekretariat@karolinum.de
Internet: www.karolinum.de

Dienstag, den 05.05.2026 von 12 bis 16 Uhr
Mittwoch, den 06.05.2026 von 10 bis 15 Uhr
 

Staatliche Grundschule „Martin-Luther-Schule“

Torgasse 2, 04600 Altenburg
Telefon: 03447-2620
Email: luther@schule-altenburg.de
Internet: www.luther.schule-altenburg.de

Dienstag, den 05.05.2026 von 13 bis 17 Uhr
Mittwoch, den 06.05.2026 von 09 bis 14 Uhr
Donnerstag, den 07.05.2026 von 09 bis 17 Uhr
 

Staatliche Grundschule „Wilhelm-Busch-Schule“

Siegfried-Flack-Str. 33c, 04600 Altenburg
Telefon: 03447-81027 oder 03447-81012
Email: gs-wilhelm.busch@t-online.de
Internet: www.busch.schule-altenburg.de

Dienstag, den 05.05.2026 von 09 bis 17 Uhr
Mittwoch, den 06.05.2026 von 09 bis 17 Uhr
 

Staatliche Gemeinschaftsschule „Erich-Mäder-Schule“

Erich-Mäder-Str. 41, 04600 Altenburg
Telefon: 03447-311349
Email: erich-maeder@schule-altenburg.de
Internet: www.maederschule.de

Montag, den 04.05.2026 von 09 bis 13 Uhr
Dienstag, den 05.05.2026 von 09 bis 13 Uhr
Mittwoch, den 06.05.2026 von 09 bis 13 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag, den 07.05.2026 von 09 bis 13 Uhr
Freitag, den 08.05.2026 von 09 bis 13 Uhr
 

Noch ein wichtiger Hinweis:

Die Anmeldung des Kindes kann nur nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung erfolgen. Das Anmeldeformular kann über die Homepage der Schule ausgedruckt werden und ist zur Anmeldung ausgefüllt mitzubringen. Bitte auch den Übergangsbogen aus der Kindertageseinrichtung mitbringen. Gesprächstermine zum Schulablauf, Hortbetrieb und ähnliches können ebenfalls telefonisch vereinbart werden.

Falls ohne berechtigten Grund, vorsätzlich oder fahrlässig die Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes versäumt wird, gilt dies als ordnungswidrig.

Ein Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule besteht nicht. Übersteigt an einer Schule die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, wird ein Auswahlverfahren nach Thüringer Schulgesetz durchgeführt.

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