Thüringen setzt ein deutliches Zeichen für den Bürokratieabbau und die Stärkung der Wirtschaft. Das Wirtschaftsministerium hat die „Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge“ angepasst, um die Vergabeprozesse zu vereinfachen. Diese Änderungen wurden heute von Wirtschaftsministerin Colette Boos-John im Kabinett vorgestellt.
„Wir machen Ernst mit dem Bürokratieabbau und verschlanken die Vergabeprozesse der öffentlichen Hand“, betonte die Ministerin. Die Anpassungen zielen darauf ab, die Wertgrenzen für vereinfachte Auftragsvergaben zu erhöhen, was in der aktuellen wirtschaftlichen Lage einen wichtigen Beitrag zur Ankurbelung der Wirtschaft leisten soll. Diese Maßnahmen sind Teil des 100-Tage-Sofortprogramms der Thüringer Landesregierung.
Im Jahr 2023 wurden in Thüringen insgesamt 3.733 Aufträge im Bau-, Dienstleistungs- und Liefersektor vergeben, mit einem Gesamtwert von über 1,1 Milliarden Euro. Schätzungen des Wirtschaftsministeriums zufolge könnten künftig mehr als 3.100 dieser Aufträge – also etwa drei Viertel – nach den neuen, vereinfachten Regularien vergeben werden. Ein Viertel davon könnte sogar als Direktauftrag ohne bürokratische Hürden vergeben werden.
Die geplanten Erleichterungen konzentrieren sich auf die Anhebung der Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Direktaufträge: Die Wertgrenze für Direktaufträge wird von 7.000 Euro auf 30.000 Euro für Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen sowie auf 75.000 Euro für Bauleistungen angehoben. Bei Aufträgen bis 7.000 Euro wird die Dokumentation auf wesentliche Angaben beschränkt.
Freihändige Vergabe: Die Wertgrenze für freihändige Vergaben steigt von 250.000 Euro auf 1 Million Euro, während die Grenze für beschränkte Ausschreibungen ebenfalls auf 1 Million Euro angehoben wird.
Liefer- und Dienstleistungsaufträge: Die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben werden auf den EU-Schwellenwert von 221.000 Euro erhöht.
Vereinfachter Preisvergleich: Bei Lieferleistungen können bis zu einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro auch Angebote aus Katalogen, von Online-Händlern oder Preisvergleichsportalen berücksichtigt werden.
Stärkung der Eigenerklärung: Nachweise müssen künftig nur noch bei berechtigten Zweifeln an den Angaben in der Eigenerklärung nachgefordert werden.
Die Anpassungen der Vergaberechtsvorschriften in Thüringen sind ein bedeutender Schritt in Richtung einer effizienteren und weniger bürokratischen Auftragsvergabe. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Wirtschaft ankurbeln, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Region stärken. Thüringen zeigt damit, dass es die Herausforderungen der aktuellen wirtschaftlichen Lage ernst nimmt und aktiv an Lösungen arbeitet.
Für weitere Informationen und Details zu den neuen Vergaberechtsregelungen besuchen Sie die offizielle Webseite des Thüringer Wirtschaftsministeriums.
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