Wer einen Riester-Banksparplan bei einer Sparkasse abgeschlossen hat, sollte seine Unterlagen genau auf hohe Gebühren prüfen. Beim Übergang in die Rentenphase wurden möglicherweise unzulässige Kosten berechnet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft deshalb Sammelklagen und ruft Betroffene auf, sich zu melden.
Wer bereits eine Riester-Rente aus einem Sparkassen-Banksparplan erhält oder kurz vor der Auszahlung steht, sollte jetzt aktiv werden. Denn manche Sparkassen haben beim Übergang in die Rentenphase Abschluss-, Vermittlungs- oder Verwaltungskosten berechnet. Diese können mehr als 1.000 Euro betragen und die spätere Rente deutlich schmälern.
„Wer jahrelang für das Alter spart, sollte nicht erst kurz vor der Rente von hohen Kosten erfahren. Die Verbraucherzentralen wollen deshalb herausfinden, welche Sparkassen solche Kosten berechnet haben und ob sie das Geld über ihren Bundesverband vzbv mit Sammelklagen zurückholen können“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Zunächst sollten sie die Unterlagen prüfen, die sie vor Beginn der Rentenauszahlung von ihrer Sparkasse oder einem Versicherer erhalten haben. Besonders wichtig sind die sogenannten Verrentungsangebote. Dort können die Kosten etwa als Abschluss-, Vermittlungs- oder Verwaltungskosten aufgeführt sein. Auch der ursprüngliche Riester-Vertrag und die dazugehörigen Vertragsbedingungen sollten kontrolliert werden.
Wer solche Kosten entdeckt, kann sich an einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes beteiligen. Unter sammelklagen.de/verfahren/riesterrente können Betroffene ihre Erfahrungen schildern. Die Verbraucherzentrale wertet diese aus und prüft, gegen welche Sparkasse eine Sammelklage infrage kommt.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2023. Das Gericht erklärte eine Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in Sparkassen-Riesterverträgen wegen mangelnder Transparenz für unwirksam. Ob und in welchem Umfang Betroffene Geld zurückfordern können, ist allerdings noch offen.
Auch eine Teilnahme per Post ist möglich. Dafür können Betroffene Kopien ihres Riester-Vertrags einschließlich der Vertragsbedingungen sowie Schreiben zur Rentenauszahlung mit ausgewiesenen Kosten an folgende Adresse schicken:
Verbraucherzentrale Bundesverband
Sammelklagen: Riester
Rudi-Dutschke-Straße 17
10969 Berlin
Wichtig: Originalunterlagen sollten nicht verschickt werden.
Wer bei der Online-Umfrage freiwillig seine E-Mail-Adresse hinterlässt, kann sich über eine mögliche Sammelklage informieren lassen. Die Teilnahme an der Umfrage bedeutet noch nicht, dass bereits eine Klage läuft oder ein Rückzahlungsanspruch feststeht.
Die Empfehlung der Verbraucherzentrale lautet daher: Kostenunterlagen jetzt prüfen, mögliche Abzüge dokumentieren und an der Umfrage teilnehmen. So können Betroffene dazu beitragen, dass mögliche unzulässige Kosten bei Sparkassen-Riesterverträgen aufgeklärt werden.
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