Vereine, Stiftungen, Verbände und anerkannte Religionsgemeinschaften können noch bis zum 31. Oktober 2026 Förderanträge für gemeinwohlorientierte Projekte im Jahr 2027 stellen.
Die städtische Richtlinie zur Förderung der Vereins- und Verbandsarbeit umfasst Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport und Sonstiges. Eine Antragstellung im laufenden Förderjahr ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich.
Die vollständige Förderrichtlinie mit Informationen zu förderfähigen und nicht förderfähigen Projekten sowie das Antragsformular stehen auf der Internetseite der Stadt Altenburg zum Download bereit: www.stadt-altenburg.de > Stadt-und-Bürgerservice > Formulare > Vereinsarbeit
Anträge für Projekte aus den Bereichen Kultur und Sonstiges sind an den Fachdienst 13 – Kulturmanagement – zu richten. Für Vorhaben in den Bereichen Soziales und Sport ist der Fachdienst 40 – Soziales, Schulen und Sport – zuständig.
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