Altenburger Land, 21. September 2026. Die Regionale LEADER-Aktionsgruppe Altenburger Land ruft erneut zur Einreichung von Projektideen auf. Vorhaben, die ab 2027 umgesetzt werden sollen, können ab sofort für eine Förderung im Rahmen des LEADER-Programms vorgeschlagen werden.
Der Verein zur Förderung und Entwicklung des Altenburger Landes (FEAL) e. V. übernimmt als Regionale LEADER-Aktionsgruppe die Umsetzung des europäischen Förderprogramms im Landkreis. Gesucht werden Projekte von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Kommunen, Gemeinden und weiteren möglichen Projektträgern.
Die Vorhaben müssen zu den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie „Altenburger Land 2023–2027“ passen. Gefördert werden insbesondere Projekte aus folgenden Handlungsfeldern:
Darüber hinaus können Vorhaben unterstützt werden, die zur Kooperation und Vernetzung, zu Teilhabe und Inklusion, zu Innovation oder zur Beteiligung junger Menschen beitragen.
Für Projekte öffentlicher Verwaltungen und gemeinnütziger juristischer Personen ist ein Zuschuss von bis zu 75 Prozent möglich. Privatpersonen, gewinnorientierte juristische Personen und kirchliche Organisationen können mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden.
Das Fördervolumen ist auf maximal 75.000 Euro pro Projektträger und Projektmaßnahme begrenzt. Grundlage der Förderung sind die geltenden Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT 2026).
Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen:
1. Projektskizze und Auswahlverfahren der RAG
Bis spätestens 13. Dezember 2026 muss das aktuelle Formblatt „Projektskizze – Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung LEADER“ vollständig beim Regionalmanagement der RAG Altenburger Land eingereicht werden. Die Unterlagen können postalisch oder per E-Mail übermittelt werden.
Das Regionalmanagement prüft die Anträge und stimmt sich bei Bedarf mit den Projektträgern und der zuständigen Bewilligungsbehörde ab. Anschließend bewertet das Entscheidungsgremium der RAG die Vorhaben anhand der Kriterien der Regionalen Entwicklungsstrategie und erstellt eine Rangfolge.
Die priorisierte Projektliste wird der zuständigen Bewilligungsbehörde vorgelegt. Förderfähige Vorhaben erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens und nach Vervollständigung der erforderlichen Unterlagen eine positive Stellungnahme der RAG. Erst danach können die Anträge an die Landesbehörde weitergeleitet werden.
2. Digitale Antragstellung über PORTIA
Zusätzlich zur Projektskizze bei der RAG müssen die Projektträger den Förderantrag über das Online-Portal PORTIA einreichen. Die vollständige Antragstellung und Übergabe an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) muss bis spätestens 15. Februar 2027 erfolgen.
Das Regionalmanagement empfiehlt, sich frühzeitig mit der Registrierung im Portal und den notwendigen Voraussetzungen für die digitale Antragstellung vertraut zu machen.
Nach der Prüfung durch das TLLLR werden die Zuwendungsbescheide erstellt. Mit der Umsetzung eines Projekts darf grundsätzlich erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. In Ausnahmefällen ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn möglich, der zuvor genehmigt werden muss.
Weiterführende Informationen zu den Förderbedingungen, dem Antragsverfahren, den Bewertungskriterien und den erforderlichen Formularen stehen auf der Internetseite der RAG Altenburger Land zur Verfügung. Dort können auch die vollständige Regionale Entwicklungsstrategie und die aktuellen Antragsunterlagen heruntergeladen werden.
Das Regionalmanagement berät Interessierte kostenfrei zur LEADER-Förderung und zum Antragsverfahren:
Regionalmanagement der RAG Altenburger Land
c/o Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH
Rudolf-Diener-Straße 19
07545 Gera
Telefon: 0365 83304-20
E-Mail: u.wolf@wfg-ot.de
Anträge für das Projektauswahlverfahren können bis zum 13. Dezember 2026 eingereicht werden.
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