Der Fachdienst Jugendarbeit und Kindertagesbetreuung des Landratsamtes führte im April gemeinsam mit der Polizeiinspektion Altenburger Land erneut gezielte Testkäufe durch, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige sicherzustellen. An drei Testtagen wurden insgesamt 46 Verkaufseinrichtungen und Tankstellen kontrolliert.
Im Fokus standen sowohl Verkaufsstellen, die bereits zuvor aufgefallen waren, als auch solche, die bislang selten oder noch nicht überprüft worden waren. In 20 Fällen wurde ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt — das entspricht einer Quote von 43 Prozent. Damit hat sich die Beanstandungsrate im Vergleich zum Vorjahr (24 Prozent) deutlich verschlechtert. Besonders auffällig war die hohe Quote an Verstößen im Altenburger Stadtgebiet.
Rechtslage und Sanktionen Die gesetzlichen Regelungen schreiben vor:
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten. Verkaufspersonal kann mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro belegt werden; Gewerbetreibende müssen bei schweren oder wiederholten Verstößen mit deutlich höheren Sanktionen rechnen.
Gesundheitliche Aspekte Alkohol- und Nikotinkonsum bergen für Kinder und Jugendliche erhöhte Risiken, da sich Körper und Gehirn noch in der Entwicklung befinden. Früher Konsum kann langfristige körperliche, psychische und soziale Schäden begünstigen und das Risiko für weiteren Substanzmissbrauch erhöhen.
Ausblick Der Fachdienst kündigt an, die Kontrollen in enger Abstimmung mit der Polizei und weiteren Beteiligten konsequent fortzusetzen. Ziel ist es, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen nachhaltig zu verbessern und das Bewusstsein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter zu schärfen.
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