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Pflanzliche Abfälle dürfen nicht verbrannt werden |

(Foto: Manfred Richter auf Pixabay)

Pflanzliche Abfälle dürfen nicht verbrannt werden

Pressemitteilungen Ratgeber
03.03.2026, 09:28 Uhr
Von: Jana Fuchs, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Grünschnitt kann auf den Recyclinghöfen und bei der Kompostieranlage abgegeben werden

Verbrennungsverbot und ordnungsgemäße Entsorgung

Im Altenburger Land ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle auf Grundstücken, Balkonen und in Gärten ausdrücklich verboten. Dies gilt ebenfalls für das Verbrennen von Grünschnitt in Metallfässern, Feuerschalen oder Feuerkörben. Bürger, die gegen dieses Verbot verstoßen oder Abfälle in der Natur entsorgen, riskieren ordnungsrechtliche Konsequenzen und können mit einem Bußgeld belangt werden.

Vorschriften zur Beseitigung von Pflanzenabfällen

Gemäß der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung ist die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen wie Baum- und Strauchschnitt geregelt. Folgende Methoden sind erlaubt:

  • Verrotten durch Liegenlassen, Untergraben oder Unterpflügen
  • Kompostierung auf den betreffenden Grundstücken

Für geringe Mengen und bei freien Kapazitäten können Gartenabfälle ebenfalls in der Biotonne entsorgt werden. Wenn dies nicht möglich ist, müssen pflanzliche Abfälle dem Landkreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden.

Entsorgungsmöglichkeiten

Die Recyclinghöfe in der Umgebung bieten Entsorgungsmöglichkeiten:

  • Meuselwitz
  • Schmölln
  • Gößnitz
  • Lucka
  • Frohnsdorf
  • Recyclingzentrum in Altenburg
  • Kompostieranlage in Göhren

Pro Anlieferung und Woche darf maximal ein halber Kubikmeter Grünschnitt abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Sammelanlieferung von mehreren Haushalten beim Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft anzumelden.

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen zur Abfallentsorgung sind auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-altenburg.de erhältlich.

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