Altenburger Land - Ende Februar 2026 wurde in einem Putenmastbetrieb in Brandenburg die anzeigepflichtige atypische Geflügelpest (Newcastle Disease) festgestellt. Am 4. März 2026 wurde ein weiterer Fall in einem Brandenburger Legehennenbetrieb amtlich bestätigt. Zusätzliche Fälle wurden auch in Bayern sowie in den Nachbarländern Spanien und Polen gemeldet.
Amtsveterinär Matthias Thurau betont, dass für alle Hühner und Puten eine Impfpflicht gegen den Erreger der atypischen Geflügelpest besteht. Diese Pflicht gilt auch für Hobbyhaltungen mit wenigen Tieren. Wichtig ist die regelmäßige Wiederholung der Impfung, um eine ausreichende Immunität im gesamten Bestand zu gewährleisten. Die Besitzer müssen einen Nachweis über die durchgeführten Impfungen erbringen.
Die Impfung schützt die Tiere vor schweren Erkrankungen, die unter anderem mit zentralnervösen Störungen, Durchfall, Fressunlust, sinkender Legeleistung, Atemnot, Konjunktivitis, Nasenausfluss und akuten Todesfällen einhergehen. Für den Menschen ist die Erkrankung ungefährlich.
Thurau rät außerdem, den Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden, da Wildtauben mit dem Virus belastet sein können. In Deutschland gab es in den vergangenen Jahrzehnten keine Ausbrüche der Newcastle Disease. Die letzten Fälle wurden 2018 in Belgien und Luxemburg gemeldet.
Alle Geflügelhalter sind aufgerufen, die Impfpflicht ernst zu nehmen und die Gesundheit ihrer Tiere zu schützen!
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