Folgende Arbeiten werden ausgeführt:
Dabei kommt u.a. eine automatische Warnanlage (ATWS) mit akustischer Signalgebung zum Einsatz.
Der Betrieb des ATWS ist zwingend erforderlich, um die Beschäftigten im Gleisbereich vor den Gefahren vor Fahrten von Eisenbahnfahrzeugen beim Ausführen der Arbeiten zu warnen und damit zu schützen. Neben den akustischen Warnsignalen (Signalton) sind zudem optische Erinnerungsleuchten (Lichtsignal) für diese Anlagen vorgeschrieben.
Bei den Arbeiten, bei denen die Beschäftigten sich dauerhaft im Gleisbereich (also im gefährdeten Bereich) aufhalten, ist der Einsatz von automatischen Warnsignalgebern zur Sicherung der Beschäftigten zwingend erforderlich. Diese Anlagen sind so ausgelegt, dass die Warnsignale nur dann ausgelöst werden, wenn sich ein Zug oder gleisgebundenes Fahrzeug dem Arbeitsbereich der Beschäftigten nähert.
Von der Warnung erfasst werden alle Fahrten und damit auch Fahrten, die von außen nicht als „Zugverkehr auf der Strecke“ wahrgenommen werden (z. B. Zweiwegebagger).
Wir setzen alles daran, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten. Trotzdem lassen sich Beeinträchtigungen und Veränderungen im Bauablauf nicht gänzlich ausschließen. Dafür bitten wir um Entschuldigung.
Bei Fragen und Hinweisen erreichen Sie unser Bürgertelefon von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr unter der Rufnummer 0152/37529922.
Sie können sich auch per E-Mail an uns wenden:
sachsen-franken-magistrale@deutschebahn.com.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: www.sachsen-franken-magistrale.de.
Hinweise zu den Einschränkungen im Zugverkehr sind unter: bauinfos.deutschebahn.com hinterlegt.
Kommentare