Anzeige
Klinikum 3
Altenburger Finanzamt ist am 16. September nur eingeschränkt arbeits- und auskunftsfähig | Finanzamt Altenburg

Finanzamt Altenburg (Foto: Ronny Franke)

Altenburger Finanzamt ist am 16. September nur eingeschränkt arbeits- und auskunftsfähig

Pressemitteilungen
06.09.2024, 13:40 Uhr
Von: THÜRINGER FINANZMINISTERIUM
Grund dafür sind technisch notwendige Softwarearbeiten

Noch in diesem Monat sind technisch notwendige Softwarearbeiten in den Finanzämtern erforderlich, die voraussichtlich einen Tag andauern werden und alle gängigen steuerlichen Verfahren betreffen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Thüringer Finanzämtern können an diesem Tag den Steuerpflichtigen oder ihren Vertretern nicht wie gewohnt Auskünfte zu den einzelnen Steuerkonten geben bzw. Daten verarbeiten. Ein Zugriff auf gespeicherte Steuerdaten ist an diesem Tag nicht möglich, deshalb können fallbezogene Auskünfte nicht erteilt werden.

Die folgende Übersicht fasst zusammen, an welchem Tag die Ostthüringer Finanzämter nur eingeschränkt auskunftsfähig ist:
 

DatumFinanzamt
  9. September 2024Finanzamt Gera
16. September 2024Finanzämter Altenburg, Jena und Pößneck


Insbesondere die Telefonauskunftstellen der Finanzämter sind an einzelnen Tagen nicht erreichbar, weil ohne den Zugriff auf individuelle Steuerdaten die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nicht bearbeitet werden können. Die anderen Arbeitsbereiche in den Finanzämtern (beispielsweise Veranlagungsteilbezirke für Körperschaften, Personengesellschaften sowie sonstige Steuerpflichtige, Arbeitnehmerstelle, Vollstreckungsstellen und Zentrale Finanzkasse) sind telefonisch erreichbar. Auskünfte zu individuellen Steuerdaten sind allerdings nicht möglich. Allgemeine Fragen zur Steuererklärung, zu Fristen und steuerlichen Problemen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Telefonsprechzeiten trotzdem gern.

Die Finanzverwaltung bittet dafür um Verständnis.

Steuererklärungen oder sonstige Schreiben können aber wie gewohnt in die Hausbriefkästen eingeworfen werden. Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen, Anträge, Einsprüche oder Mitteilungen ist ebenfalls wie gewohnt über MeinELSTER zu jeder Uhrzeit möglich. Darüber hinaus können den Finanzämtern weitere Informationen und Unterlagen elektronisch über das Kontaktformular von MeinELSTER (https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe) übermittelt werden.

Kommentare

CAPTCHA CAPTCHA
ALTENBURGER LAND AKTUELL +++ Weltkindertag in der Kultzeche – das wird ein Fest +++ 14. Historisches Schlossspektakel in Altenburg +++ Momelino Stiftung unterstützt Kitas im Altenburger Land mit Lerntour Klima-Balance +++ 91 Medaillen für die Lerchenberger Leichtathleten zu den Kreisjugendspielen des Altenburger Landes +++ Porträt Erich Mäders nach Restaurierung wieder in Gemeinschaftsschule +++