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Wenn das Elterntaxi zur Gefahr wird |

(Foto: Ronny Franke)

Wenn das Elterntaxi zur Gefahr wird

Pressemitteilungen Ratgeber
20.08.2024, 14:44 Uhr
Von: TÜV Thüringen – Mit Sicherheit in guten Händen!
Morgendlicher Zeitdruck gefährdet Sicherheit der Kinder erheblich

Kein Zweifel: Wenn Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren, wollen sie den Schulweg sicherer machen. Doch in der morgendlichen Eile können schnell Fehler passieren: Falsch angelegte Gurte, ungeeignete Kindersitze oder das Aussteigen auf der falschen Fahrbahnseite bergen große Gefahren, die vielen Eltern gar nicht bewusst sind. Achmed Leser vom TÜV Thüringen appelliert an die Vernunft und die gegenseitige Rücksichtnahme: So ist das Parken in zweiter Reihe oder im Halteverbot auch für den elterlichen Chauffeurdienst untersagt. Zudem gefährdet dieses Verhalten andere Schulkinder, die beispielsweise mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

„Viele Eltern achten in der morgendlichen Eile nur unzureichend darauf, ob ihre Kinder sich auch richtig im Auto anschnallen. Der Gurt darf auf keinen Fall am Hals scheuern, er muss vielmehr so geführt sein, dass er auf der Schulter aufliegt“, erläutert Verkehrsexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen. Andernfalls steigt bei einem Unfall das Verletzungsrisiko, die Hals- und Kopfpartie des Kindes kann empfindlich geschädigt werden. Im schlimmsten Fall drohen sogar eine Strangulation oder eine schwere Halswirbelverletzung. Stark verdrehte oder gar defekte Gurte bieten bei einem Crash oder einer Vollbremsung keinen optimalen Schutz. Wer Kinder nicht vorschriftsmäßig im Fahrzeug sichert oder ohne Sicherung mitnimmt, riskiert deshalb ein Bußgeld von bis zu 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Achmed Leser rät, nur individuell geeignete und zugelassene Kindersitze beziehungsweise entsprechende Sitzerhöhungen zu verwenden. Für schulpflichtige Kinder eignen sich Kindersitze der Klasse III. Diese sind für die Altersgruppe zwischen 6 und 12 Jahren und für ein Gewicht bis 36 Kilogramm ausgelegt. Für Erstklässler kann das bedeuten, dass sie rund um den Schulstart von Kindersitzklasse II auf III wechseln müssen. Generell sind Kindersitze laut StVO für Kinder bis 12 Jahren oder mit einer Körpergröße von unter 150 Zentimetern vorgeschrieben.

„Wenn nur ein Kind im Auto mitgenommen wird, empfiehlt es sich, den Kindersitz hinter dem Beifahrersitz zu platzieren“, rät Achmed Leser. Dies gilt nicht nur als sicherster Platz im Fahrzeug, sondern macht auch das Ein- und Aussteigen beim Halten vor der Schule entspannter: Auf der weniger gefährlichen, von der Fahrbahn abgewandten Seite geht es in aller Regel etwas ruhiger zu. Für Fahrgemeinschaften gilt, dass immer genügend Kindersitze für alle Kinder an Bord sein müssen. Auf keinen Fall sollten die elterlichen Chauffeure beim Bring- und Holdienst die Verkehrsregeln außer Acht lassen. „Das Halten in zweiter Reihe oder im Halteverbot ist natürlich auch für Elterntaxis verboten“, warnt Verkehrsexperte Leser.

 

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