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Sammelklage gegen ExtraEnergie: Jetzt Mitmachen | Verbraucherzentral Thüringen

Verbraucherzentral Thüringen (Foto: Ronny Franke)

Sammelklage gegen ExtraEnergie: Jetzt Mitmachen

Pressemitteilungen Ratgeber
17.06.2024, 17:20 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Verbraucherzentralen wollen Rückzahlungen für Strom- und Gaskund:innen erstreiten. Anbieter erkennt Schlichterspruch nicht an

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen, die häufig mehr als 200 Prozent betragen. Betroffen sind auch viele Kund:innen in Thüringen. Sie können sich ab sofort an der Sammelklage beteiligen.   

Im Juli 2022 hatte die ExtraEnergie GmbH für Gas- und Stromkund:innen die Preise um teilweise mehr als 200 Prozent erhöht. Das geschah auch bei Verträgen, bei denen eine Preisgarantie vereinbart war. Mit den Schreiben des Anbieters waren auch zahlreiche Verbraucher:innen in Thüringen konfrontiert. Gemeinsam mit dem vzbv können sie nun gegen die Forderungen von ExtraEnergie vorgehen, um Rückzahlungen zu erstreiten: Die Sammelklage ist eingereicht, das Klageregister geöffnet.

Gemeinsam mit den Verbraucherzentralen gegen den Anbieter vorgehen können auch Verbraucher:innen, die sich bereits an die Schlichtungsstelle Energie [siehe Hintergrund] gewendet haben. Die Erfahrung aus der Beratung zeigt: Die Schlichtungsstelle stellt sich zwar auf die Seite der Kund:innen. „Aber Extra Energie erkennt den Schlichtungsspruch nicht an“, so Claudia Kreft, Energiejuristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Die Klage des vzbv umfasst auch die Marken Extragrün, HitEnergie und Prioenergie, die ebenfalls zur ExtraEnergie GmbH gehören. „Hat die Sammelklage vor Gericht Erfolg, muss ExtraEnergie direkt an die Kund:innen zurückzahlen. Das ist der große Vorteil der Sammelklage gegenüber einer Musterfeststellungsklage, bei der jeder Betroffene nach einem positiven Urteil seine Ansprüche noch einmal selbst einklagen müsste“, erläutert Claudia Kreft.

Wer sich der Klage anschließen möchte, muss sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Wie das geht, zeigt der Klage-Check des vzbv unter www.sammelklagen.de/extraenergie/klage-check. Das Tool prüft, ob der individuelle Fall zur Klage passt. Anschließend erhalten Verbraucher:innen konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.

ExtraEnergie hatte die Preiserhöhung damit begründet, dass die Beschaffungskosten gestiegen seien. Das ist nach Auffassung des vzbv in der Form unzulässig, sowohl für Verträge mit als auch ohne Preisgarantie.

Die Verbraucherzentrale Thüringen berät, wenn Verbraucher:innen Ärger mit ihrem Strom- oder Gasanbieter haben. Einen Termin für die Energie-rechtsberatung erhalten Betroffene unter 0361 555 14 0.

 

Hintergrund:

Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige und neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen. Sie wird gemeinsam getragen vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und den Verbänden der Energiewirtschaft. Das Schlichtungsverfahren ist für private Verbraucher kostenfrei. Der Einigungsvorschlag ist nur dann bindend, wenn ihr beide Seiten anerkennen.

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