2024 kein genereller Versand von Bescheiden zur Straßenreinigung - ABG-Net.de
Anzeige
Klinikum 6
2024 kein genereller Versand von Bescheiden zur Straßenreinigung | Stadt Altenburg

Stadt Altenburg (Foto: Ronny Franke)

2024 kein genereller Versand von Bescheiden zur Straßenreinigung

Pressemitteilungen
21.01.2024, 10:12 Uhr
Von: Stadtverwaltung Altenburg
Die Stadtverwaltung Altenburg möchte darauf hinweisen, dass es für das Jahr 2024 keinen generellen Versand der Straßenreinigungsgebührenbescheide geben wird.

Die Veranlagung läuft aus dem Jahr 2023 grundsätzlich weiter, die Gebührenhöhe bleibt gemäß der Veranlagung gleich und ist zu den in diesem Bescheid angegebenen Fälligkeiten an die Stadtverwaltung Altenburg zu begleichen.

Lediglich diejenigen Eigentümer, die im Jahr 2023 ihr Grundstück veräußert oder ein neues Grundstück erworben haben, erhalten einen entsprechenden Aufhebungs- bzw. Veranlagungsbescheid.

Für Fragen zur Gebührenerhebung oder zur Reinigungsleistung steht Frau Mittelbach als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Kontakt: 
Stadtverwaltung Altenburg,
Fachdienst Bauverwaltung und Stadtentwicklung,
Dienstgebäude Neustadt 7, 04600 Altenburg,
Tel. (03447) 594 631,
E-Mail: strassenreinigung@stadt-altenburg.de

Kommentare

CAPTCHA CAPTCHA
ALTENBURGER LAND AKTUELL +++ Pauritzer Platz wird ausgebaut: Bauarbeiten starten am 10. August +++ Wenn der Herbst lila leuchtet: Safranleuchten im Altenburger Land 2026 +++ Altenburger Familienkonzert - „Der Traumzauberbaum und das blaue Ypsilon“ +++ Sommerfest des NABU Altenburger Land mit Einweihung des Naturschutz-Infopointes durch NfGA an der Hellwiese in Altenburg +++ Praxis für Chirurgie umgezogen +++