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Fördermittel für das „Solidarische Zusammenleben der Generationen“ |

(Foto: Landratsamt Altenburger Land)

Fördermittel für das „Solidarische Zusammenleben der Generationen“

Pressemitteilungen Ratgeber
02.10.2023, 10:24 Uhr
Von: Jörg Reuter, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Abgabefrist für Anträge endet am 31. Oktober

„Familie“ ist da, wo Menschen in den unterschiedlichsten Formen miteinander leben und über mehrere Generationen füreinander sorgen. Projekte, welche die Lebensqualität und die Lebensbedingungen von Familien verbessern, werden auch im kommenden Jahr durch das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) finanziell unterstützt. Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten. Investitionen können nicht bezuschusst werden.

Ab sofort nimmt das Landratsamt Projektanträge für das Jahr 2024 entgegen. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2023. Gefördert werden können Projekte von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege, kirchlichen Trägern sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Unterstützt werden Vorhaben, die eines der Ziele aus dem „Integrierten Fachplan für Familien im Altenburger Land 2021 bis 2024“ verfolgen.

Die Förderung bezieht sich dabei auf Themenbereiche wie

  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Mobilität,
  • Bildungsangebote für Familien,
  • die Schaffung und den Erhalt von Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsangeboten,
  • den Erhalt von Lebensqualität insbesondere im ländlichen Raum
  • und die Schaffung von Möglichkeiten zur generationsübergreifenden Begegnung.

Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ wird seit dem Jahr 2019 in fast allen Thüringer Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Nähere Informationen gibt es im ausführlichen Aufruf zur Antragstellung unter www.altenburgerland.de/de/familienförderung. Allgemeine Informationen zum Landesprogramm stehen unter www.lsz-thueringen.de zur Verfügung.

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