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Wasserentnahme auch weiterhin behördlich untersagt | Sprotte bei Großstöbnitz

Sprotte bei Großstöbnitz (Foto: Ronny Franke)

Wasserentnahme auch weiterhin behördlich untersagt

Pressemitteilungen
19.01.2023, 10:54 Uhr
Von: Jana Fuchs, Öffentlichkeitsarbeit
Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet des Landkreises Altenburger Land für den eigenen Bedarf ist nach wie vor untersagt. Das bedeutet, dass es nicht erlaubt ist, aus Bächen, Flüssen, Teichen und Seen Wasser abzuschöpfen oder abzupumpen.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung, die der Landkreis mit Wirkung vom 25. Juni 2022 erlassen hatte, behält auch weiterhin ihre Gültigkeit. Darauf weist die untere Wasserbehörde jetzt noch einmal hin.

Ausgenommen von der behördlichen Anordnung ist das Tränken von Vieh. Amtsleiterin Birgit Seiler erklärt: „Die Wasserstände sind nach wie vor viel zu niedrig und es fehlt an Niederschlägen. In den zurückliegenden Monaten hat sich diese Situation kaum verbessert. Das Verbot der Wasserentnahme muss daher bestehen bleiben, um Tiere und Pflanzen in den Gewässern vor Schaden zu bewahren.“

Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet.

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