Interessierten Personen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich um dieses Schiedsamt zu bewerben und sich zur Wahl zu stellen.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Schlichtungsverhandlungen finden überwiegend in einem Amtsraum statt, den die Gemeinde zur Verfügung stellt; sie können aber auch in der Privatwohnung der Schiedsperson geführt werden. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wieder herstellen. Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich wahr. Sie werden vom Stadtrat der Stadt Altenburg für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Altenburg. Nach Ablauf der Wahlzeit ist eine Wiederwahl möglich.
Wer sich bewerben möchte, sollte mindestens 25 Jahre alt sein und den Wohnsitz in der Stadt Altenburg haben. Besondere Voraussetzungen für eine Bewerbung sind außerdem, dass Bewerberinnen oder Bewerber die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter sowie eine gewisse Lebenserfahrung besitzen und völlig unparteiisch sind.
Schriftliche formlose Bewerbungen mit Angaben von
können bis zum 15. Januar 2023 im Rathaus der Stadt Altenburg, Markt 1, 04600 Altenburg eingereicht werden. Allgemeine Informationen sowie ein möglicher Bewerbungsvordruck zum Schiedsamt sind im Internet der Stadt (www.stadt-altenburg.de, Fenster auf der Startseite anklicken), abrufbar. Rückfragen sind auch im Rathaus der Stadt Altenburg unter der Nummer (03447) 594 391 möglich.
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