Altenburg. Zwischen dem 7. und 14. September 2026 haben bislang unbekannte Täter in einem Fahrstuhl eines Gebäudes in der Berggasse zwei Hakenkreuze in die Wand geritzt. Nach bisherigen Erkenntnissen verwendeten sie dafür einen spitzen Gegenstand.
Die verfassungswidrigen Symbole sind etwa sieben mal sieben sowie zehn mal 20 Zentimeter groß. Der entstandene Sachschaden wird auf einen niedrigen vierstelligen Betrag geschätzt.
Die Polizei nahm eine Anzeige auf und sicherte Spuren am Tatort. Der Verantwortliche des Gebäudes wurde aufgefordert, die Schmierereien unkenntlich zu machen.
Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
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