Leistungen der Pflegeversicherung setzen einen Pflegegrad voraus. Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen können Interessierte unter www.vzth.de/pflegegradrechner im Vorfeld abschätzen, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse lohnt.
Wer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wie zum Beispiel Pflegegeld erhalten möchte, muss pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Für die Einstufung in einen Pflegegrad ist immer eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienstes notwendig, bei privat Pflegeversicherten durch Medicproof.
„Wenn Sie bereits vor der Antragstellung einschätzen wollen, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob es sich lohnt, einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen, dann hilft Ihnen der neue Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen“, sagt Dirk Daubenspeck, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Bei der Nutzung des Rechners werden Fragen zur Selbstständigkeit und zu Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen gestellt. Diese sechs Module werden auch bei einer Begutachtung abgefragt. So können Sie sich optimal darauf vorbereiten.
Der Pflegegradrechner ist kostenlos und werbefrei. Viele praktische Er-läuterungen machen die Anwendung verständlich. Zudem lässt sich die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortführen.
„Der Pflegegradrechner ersetzt keine Begutachtung durch den Medizini-schen Dienst. Die Erstbegutachtung muss immer persönlich erfolgen, Folgebegutachtungen sind auch telefonisch möglich“, erklärt Dirk Daubenspeck.
Zusätzlich zum Pflegegradrechner sind auf der Webseite der Verbraucherzentralen viele Informationen über den Weg zum Pflegegrad zusammengestellt. Sie geben einen Überblick von der Antragstellung über die Pflegebegutachtung bis hin zur Entscheidung der Pflegekasse und den Möglichkeiten, auf eine Ablehnung zu reagieren.
Eine Beratung zu allen Angeboten der Pflege bieten die Thüringer Pflegestützpunkte. Sie werden gemeinsam von Kranken- und Pflegekassen und den Kommunen getragen.
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