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Verwaltungsräte der AOK PLUS erinnern an Abschaffung per Gesetz im Jahr 1934 | AOK die Gesundheitskasse, Altenburg

AOK die Gesundheitskasse, Altenburg (Foto: Ronny Franke)

Verwaltungsräte der AOK PLUS erinnern an Abschaffung per Gesetz im Jahr 1934

Gesundheit Pressemitteilungen
04.02.2024, 13:06 Uhr
Von: AOK PLUS − Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Die soziale Selbstverwaltung ist ein wichtiges Gut der Demokratie.

Mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs“ vom 30. Januar 1934 wurden unter dem NS-Regime in Deutschland auch Weichen für die Abschaffung der sozialen Selbstverwaltung gestellt. Der Beschluss des Reichstages jährt sich am Dienstag zum 90. Mal. Daran erinnern die Vorsitzenden des Verwaltungsrates der AOK PLUS, Sven Nobereit und Daniela Kolbe.

„Die soziale Selbstverwaltung ist ein wichtiges Gut der Demokratie. In der damaligen Bundesrepublik wurde sie mehrere Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs zuerst wieder eingeführt, nach dem Ende der DDR auch im Osten Deutschlands. Damit tragen Versicherte und Arbeitgeber - diejenigen, die täglich die Sozialversicherungsbeiträge erwirtschaften - wieder die Verantwortung für die zielgerichtete Verwendung dieser Gelder. In der Selbstverwaltung arbeiten sie über ideologische Grenzen hinweg zusammen“, sagt Sven Nobereit, Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK PLUS für die Arbeitgeberseite.

Daniela Kolbe, die dem Verwaltungsrat für die Versichertenseite vorsitzt, sagt: „Die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind sich in bestimmten Fragen zur Gestaltung der Arbeit oder der Sozialpolitik nicht immer einig. Es ist jedoch ein wichtiges Signal gelebter Demokratie, wenn die Sozialpartner in den Gremien der sozialen Selbstverwaltung gemeinsam an Lösungen zur Sicherstellung von Prävention, Rehabilitation sowie für die Versorgung von Versicherten im Krankheitsfall erarbeiten. Allen, die an den Grundfesten der sozialen Selbstverwaltung rütteln, sollte der 30. Januar 1934 eine Mahnung sein.“

Mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs“ waren im Januar 1934 die Länder ihrer Souveränität beraubt und Länderparlamente beseitigt worden. Im Zuge der Gleichschaltung weiterer politischer und gesellschaftlicher Institutionen wurde schließlich im Juli 1934 mit dem „Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung“ auch die soziale Selbstverwaltung aufgegeben. Bereits im Jahr zuvor waren infolge des „Gesetzes über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversicherung“ vom Mai 1933 große Teile der gewählten Versichertenvertreter aus den Selbstverwaltungsgremien ausgeschlossen und durch Nationalsozialisten ersetzt worden.
 

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