Wichtige Informationen für Eltern: Hortanmeldung und Gebührenregelung (Schuljahr 2026/2027) - ABG-Net.de
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Wichtige Informationen für Eltern: Hortanmeldung und Gebührenregelung (Schuljahr 2026/2027) | Grundschulen der Stadt Altenburg

Grundschulen der Stadt Altenburg (Foto: Collage: ABG-Net.de)

Wichtige Informationen für Eltern: Hortanmeldung und Gebührenregelung (Schuljahr 2026/2027)

Familie, Kinder & Jugend Pressemitteilungen
02.05.2026, 11:48 Uhr
Von: Stadtverwaltung Altenburg
Die Hortanmeldung gilt einmalig für die gesamte Grundschulzeit; Schulanfänger für 2026/2027 und Anträge auf Ermäßigung/Befreiung müssen bis 31. Mai 2026 eingereicht werden — Formulare online, im Rathaus oder in den Schulen.

Seit dem Schuljahr 2024/2025 gilt für die Anmeldung zum Hortbesuch an Grundschulen und der Gemeinschaftsschule in städtischer Trägerschaft: Die Hortanmeldung ist einmalig in der besuchten Schule abzugeben — vor Beginn der Grundschulzeit oder bei abweichendem Betreuungsbeginn spätestens einen Monat vor gewünschtem Start — und gilt für die gesamte Grundschulzeit.

Fristen und Hinweise für das Schuljahr 2026/2027

  1. Hortanmeldung Schulanfänger: Die Anmeldung für Schulanfänger im Schuljahr 2026/2027 muss spätestens bis zum 31. Mai 2026 in der Schule eingereicht werden. Das gilt auch für Anträge auf Ermäßigung oder Befreiung von der Hortgebühr.
  2. Bestehende Hortnutzer: Kinder, die bereits angemeldet sind und weiterhin den Hort besuchen sollen, müssen sich nicht erneut anmelden. Anträge auf Ermäßigung/Befreiung sind jedoch für diese Kinder vor Beginn des Schuljahres erneut bis spätestens 31. Mai 2026 einzureichen. Ohne Antrag erfolgt keine Ermäßigung/Befreiung; rückwirkende Bewilligungen sind ausgeschlossen.
  3. Viertklässler: Eltern müssen Viertklässler zum Schuljahresende nicht extra abmelden — die Heranziehung zur Hortgebühr endet automatisch nach dem 4. Schuljahr.
  4. Ferienbetreuung für Viertklässler: Besucht Ihr Kind aktuell die 4. Klasse und benötigt Hortbetreuung im Zeitraum 3.–14. August 2026 (10 Tage), stellen Sie bitte einen gesonderten Antrag auf Ferienbetreuung.

Einreichung von Anträgen und Änderungen

  • Zuständig: Fachdienst Kommunale Abgaben, Stadtverwaltung Altenburg.
  • Einreichungswege: Schriftlich per Post (Markt 1, 04600 Altenburg) oder eingescannt per E‑Mail an hortgebuehren@stadt-altenburg.de. Bitte alle erforderlichen Nachweise beifügen.
  • Änderungen (Betreuungsumfang, Abmeldungen, Einkommensänderungen usw.) sind ebenfalls schriftlich oder eingescannt per E‑Mail und mit den bestehenden Formularen rechtzeitig mitzuteilen.
  • Formulare: Online unter www.stadt-altenburg.de (Bürgerservice → Formulare → Hort/Schule), im Fachdienst Kommunale Abgaben (Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.13) oder in den Schulen erhältlich.

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