Manchmal müssen Kinder kurzfristig aus ihrer Familie herausgenommen werden, weil sie von ihren Eltern nicht ausreichend versorgt werden können. Besonders für Kinder zwischen null und sechs Jahren, die in ihrem bisherigen Leben häufig nicht genügend Schutz, Geborgenheit und Wertschätzung erfahren haben, ist die vorübergehende Betreuung in einer Bereitschaftspflegefamilie oft besser geeignet als in einer Wohngruppe.
Dann verbleiben die Kinder für eine begrenzte Zeit in der Bereitschaftspflegefamilie. Das können einige Wochen, manchmal auch einige Monate sein. In dieser Zeit klärt das Jugendamt mit allen Beteiligten, ob das Kind zu seinen Eltern zurückkehren kann oder dauerhaft ein anderer Lebensmittelpunkt von notwendig ist.
Wenn Sie nach einer neuen Herausforderung suchen, viel Geduld, Herzlichkeit und eine positive Lebenseinstellung mitbringen und sich gut vorstellen können, eine Bereitschaftspflege oder auch eine andere Pflegschaft für Kinder zu übernehmen, dann kontaktieren Sie bitte das Jugendamt oder besuchen Sie die bevorstehenden Infoabende.
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst
Theaterplatz 7/8
04600 Altenburg
Tel.: 03447 586-574 | E-Mail: soziale.dienste@altenburgerland.de
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