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Lohn für Schülerjobs im Kreis Altenburger Land mindestens zum Mindestlohn aufpolstern | Mindestens der Mindestlohn für Ferienjobs: Egal, ob im Café, im Biergarten, Restaurant oder Hotel – auch Jugendliche sollten nicht weniger als „12,41 Euro pro Stunde (plus X)“ verdienen, fordert die Gastro-Gewerkschaft NGG. Dass der gesetzliche Mindestlohn nach wie vor nicht für Unter-18-Jährige gelte, müsse der Bund dringend ändern.

Mindestens der Mindestlohn für Ferienjobs: Egal, ob im Café, im Biergarten, Restaurant oder Hotel – auch Jugendliche sollten nicht weniger als „12,41 Euro pro Stunde (plus X)“ verdienen, fordert die Gastro-Gewerkschaft NGG. Dass der gesetzliche Mindestlohn nach wie vor nicht für Unter-18-Jährige gelte, müsse der Bund dringend ändern. (Foto: NGG | Tobias Seifert)

Lohn für Schülerjobs im Kreis Altenburger Land mindestens zum Mindestlohn aufpolstern

Arbeit & Wirtschaft Pressemitteilungen
11.07.2024, 10:48 Uhr
Von: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
120 Gastro-Betriebe im Kreis Altenburger Land: Job-Pool für Jugendliche im Sommer

In den Ferien mal eben das Taschengeld aufbessern: Für viele Jugendliche gehört das im Sommer zum Ferien-Programm. Gerade für die rund 120 Gastro-Betriebe im Landkreis Altenburger Land sind diese Jugendlichen eine willkommene Hilfe, um die Spitzen beim Arbeitspensum im Urlaubsbetrieb abzufangen, so die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Egal, ob im Hotel beim Frühstücksservice, im Biergarten oder abends im Restaurant: Arbeit gibt es für Jugendliche, die sich ein paar Euro dazuverdienen wollen, genug“, so Jens Löbel, Geschäftsführer der NGG Thüringen. 

Problematisch werde es nur, so die Gastro-Gewerkschaft, wenn die Jugendlichen wie das „B- oder C-Team“ im Betrieb behandelt würden. „Eigentlich sollte es ein Gebot der Fairness sein, für gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn zu zahlen. Doch viele Jugendliche laufen Gefahr, als billige Arbeitskräfte ausgenutzt zu werden“, sagt Jens Löbel. Möglich mache das ein „Konstruktionsfehler beim Mindestlohn“. Denn der gelte erst bei Volljährigkeit. „Das bedeutet: Wer jünger als 18 Jahre ist, darf auch weniger als den Mindestlohn verdienen“, so Löbel. Der Gewerkschafter fordert deswegen vom Bund, hier „dringend nachzubessern“. An die heimischen Bundestagsabgeordneten appelliert der Geschäftsführer der NGG Thüringen: „Wir brauchen einen Mindestlohn, der für alle gilt – ganz unabhängig vom Alter.“ 

Für viele Jugendliche sei der Ferienjob der erste Schritt in die Selbstständigkeit und der erste Kontakt zum Arbeitsmarkt. Er sei oft auch entscheidend für die spätere Berufswahl. „Viele Gastro-Betriebe handeln deshalb nicht gerade clever, wenn sie potentiellen Nachwuchs ‚billig verprellen‘. Gerade die Gastro-Branche leidet schließlich enorm unter dem Fachkräftemangel“, sagt Jens Löbel von der NGG Thüringen. 

Grundsätzlich sollten deshalb auch Jugendliche, die in den Ferien jobben, per Tarif bezahlt werden: „Der Start-Lohn für Quereinsteiger, die angelernt werden, liegt in der Gastro-Branche aktuell bei 13,71 Euro pro Stunde. Wer den verdient, wird fair bezahlt“, so Löbel. Das sei der Einstiegslohn, der per Tarif bezahlt werden müsse. Die NGG habe bei den letzten Tarifverhandlungen aber noch mehr für die Beschäftigten herausgeholt: Ein besonderer Erfolg hierbei sei der neu verhandelte Lohn für junge Facharbeiter, der innerhalb der nächsten drei Jahre schrittweise auf 16,53 Euro steige, was einem Lohn-Plus von 18 Prozent entspreche. 

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