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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023 verlängert | Bundesagentur für Arbeit Altenburg-Gera

Bundesagentur für Arbeit Altenburg-Gera (Foto: Ronny Franke)

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023 verlängert

Arbeit & Wirtschaft
15.12.2022, 14:18 Uhr
Von: Bundesagentur für Arbeit - Pressestelle
Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen.

Bis zum 30. Juni 2023 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können ebenso unterstützt werden. Weiterhin gilt: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld

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