Arbeitgeber können mit dem BEA-Service
Ab dem 1. Januar 2023 ist ausschließlich die digitale Übermittlung möglich. Dadurch lassen sich Kosten für Erstellung, Druck und Versand sowie Zeit sparen, Nachfragen durch die Agentur für Arbeit werden sich reduzieren.
Für Arbeitsverhältnisse (Versicherungspflichtverhältnisse und Nebenerwerbstätigkeiten), die bis zum 31.12.2022 beendet wurden, bleibt die Möglichkeit zur Abgabe in Papierform bestehen.
Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea
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